Positionierung des Beirates der Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern zur Bedeutung der Offshore-Windindustrie in Mecklenburg-Vorpommern

Planungssicherheit für Eignungsflächen ist wichtig für die weitere industrielle Entwicklung des Landes

In seiner letzten Sitzung hat sich der Beirat der Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern intensiv mit der aktuellen Entwicklung in der Offshore-Windindustrie in Mecklenburg-Vorpommern befasst und folgende Positionierung verfasst:

„Die Energiewende in Deutschland bietet für Vorpommern insbesondere im Bereich der Offshore-Windindustrie gute wirtschaftliche Entwicklungsperspektiven. Vor allem im Umfeld des Schiffbaus ergeben sich Chancen, produzierendes Gewerbe und technologieorientierte Unternehmen aus dem Offshore-Sektor anzusiedeln und damit den Anteil produzierender und exportorientierter Betriebe im Lande zu erhöhen, qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen und so eine höhere regionale Wertschöpfung zu erzielen. Zu erwarten sind insbesondere auch positive Effekte auf bestehende Industrien und Unternehmen. In Vorpommern können hiervon kaikantennahe Industriestandorte, wie zum Beispiel Sassnitz-Mukran, Stralsund, Lubmin oder Wolgast, besonders profitieren.

Voraussetzung hierfür ist jedoch Planungssicherheit für Unternehmen und Investoren, die bei hohen Vorlaufkosten und langen Planungszeiträumen auf verlässliche wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen angewiesen sind. Die jüngsten Entscheidungen von Bundes- und Landesregierung hinsichtlich der Einspeisevergütungen, des Planungsstopps für küstenferne Offshore-Windparks und der reduzierten Ausweisung von Offshore-Eignungsräumen tragen hierzu nicht bei und führen zur erheblichen Verunsicherungen in der Wirtschaft.

Der Beirat fordert daher die Bundes- und Landespolitik auf, sich klar und verlässlich zum Ausbau der Offshore-Windkraft zu bekennen und die nötigen Entwicklungsperspektiven, vor allem hinsichtlich der Netzanbindung und der Ausweisung von Eignungsflächen, zu schaffen. Auf Landesebene in Mecklenburg-Vorpommern gilt es außerdem, bei der Bestimmung von Eignungsflächen einen angemessenen Kompromiss zwischen den industriellen Offshore-Interessen und anderen Nutzungsanforderungen zu finden. Im Zuge der zweiten Beteiligung zur Aufstellung des Landesraumentwicklungsprogramms LEP muss es auf Basis sachorientierter Abwägung gelingen, ausreichend Offshore-Eignungsflächen zu definieren. Die in der Erstellung befindlichen Untersuchungen wie Besucherbefragungen und Visualisierungen, die durch den Landestourismusverband und das Wind Energy Network beauftragt wurden, sollten als wesentliche Entscheidungsgrundlagen in die abschließende Ausweisungskulisse einfließen“.

 

Kontakt:

Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern mbH
Annemarie Mielke
Branteichstraße 20
17489 Greifswald
Tel.: 0 38 34 / 550 - 615
Fax: 0 38 34 / 550 - 551
E-Mail: mielke@invest-in-vorpommern.de

 

 Weitere Informationen finden Sie unter www.invest-in-vorpommern.de.

 

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