Standortnachteile und verzerrter Wettbewerb bedrohen Wirtschaftsstandort, kommunale Einnahmechancen und Bürgerpartizipation in Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin, 10. März 2026. Seit über einem Jahr versucht die Landesregierung von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz zu überarbeiten. Der bereits im Oktober 2025 vom Kabinett verabschiedete und in erster Lesung im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern (M-V) diskutierte Gesetzentwurf wurde in der Anhörung des Wirtschaftsausschuss Mitte Januar scharf kritisiert. Die Kritik betraf vor allem die Höhe der Beteiligung, die die Finanzierbarkeit von Projekten im Kern bedroht und damit die Beteiligung grundsätzlich in Frage stellt. Zu dem nun von den Regierungsfraktionen von SPD und die Linke verabschiedeten Änderungsantrag nehmen die Landesgruppe Norddeutschland des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern des Bundesverbandes Windenergie (BWE), der Landesverband Erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern (LEE) und das Wind Energy Network (WEN) sowie der Wirtschaftsverband Windkraftwerke (WVW) wie folgt Stellung:
Caspar Baumgart, Vertreter der Landesgruppe Norddeutschland des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft und Vorstand der WEMAG: „Die geplante Änderung der Zahlung von bis zu 0,6 Cent je Kilowattstunde an Bürger und Gemeinden auf immer noch 10.000 Euro pro vollem Megawatt Leistung einer Windenergieanlage trifft auf massiv gestiegene Kosten für Zinsen, Anlagen, Bau, Material, Planung und Genehmigung. Die Höhe wäre im bundesweiten Vergleich einmalig. Unterschiedliche Kostenbelastungen in den Ländern verzerren aber den Wettbewerb. Weil Zuschläge für Projekte in bundesweiten EEG-Ausschreibungen ermittelt werden, gefährden die Beteiligungszahlungen auch mit den geplanten Änderungen weiterhin den Erhalt von Zuschlägen. Die vorgesehene Beteiligung benachteiligt M-V damit systematisch in den Ausschreibungen.“
Jörn Kolbe, Vorsitzender des BWE Landesverbandes M-V: „Die Wirtschaftskraft von Wind und Solar wird durch Teile der Landesregierung noch immer systematisch unterschätzt. Das hat die über ein Jahr währende Diskussion um die Überarbeitung des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes mehr als gezeigt. Dabei erkennt die Branche den Wunsch nach mehr Beteiligung ausdrücklich an. Die Projekte dürfen aber nicht in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht werden. Nur dann können die mit dem Ausbau verbundenen großen Chancen für unser Land und eine der wenigen realistischen Möglichkeiten für den ländlichen Raum genutzt werden, stetige Einnahmen zu generieren. Aus Gründen des Vertrauensschutzes und um bereits getätigte Investitionen nicht zu entwerten, sollte daher im Übergang auch für bereits beantragte und damit kalkulierte Projekte weiterhin die Beteiligung nach dem alten Gesetz gelten.
Der konsequente Ausbau der Wind- und Solarenergie sichert Arbeit und Beschäftigung in Deutschland, darunter vor allem auch in M-V die rund 8.000 gut bezahlten Arbeitsplätze. Allein durch die konsequente Bebauung gesetzlich auszuweisender Windenergieflächen könnten zusätzlich in den nächsten sieben Jahren bis zu 22 Milliarden Euro in den Wirtschaftsstandort M-V investiert werden. Davon würden nicht nur die Beschäftigten in den Unternehmen profitieren. Auch den Städten und Gemeinden würde die Chance eröffnet, durch die Wertschöpfung erneuerbarer Energien zu dringend benötigten neuen Einnahmequellen zu kommen. Gleichzeitig liegt für die Landesregierung mit dem Wertschöpfungspotenzial von Wind- und Solarenergie ein Ball auf dem Elfmeterpunkt, der die Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes um mehr als das 10-fache für Investitionen wie in Bildung, gute Arbeit und Gesundheit steigern könnte.“
Johann-Georg Jaeger, Vorsitzender des LEE M-V: „Der Änderungsantrag der Koalition verringert die Zahlungspflicht und wird von uns insoweit als Entgegenkommen gewertet. Jedoch reicht die Absenkung bei weitem nicht aus, um den gestiegenen Wettbewerbs- und Kostendruck zu kompensieren. Da aber die reale Stromproduktion jetzt keine Rolle mehr spielt, werden sehr gute Standorte bevorteilt und schlechtere Standorte benachteiligt. Durch den verschärften Wettbewerb in den bundesweiten Ausschreibungen helfen nur bundeseinheitliche Kriterien wirklich weiter. Darüber hinaus halten wir nur unbürokratische Zahlungen an die Gemeinden für zielführend. Auszahlungen an jeden einzelnen Bürger überfordern die Unternehmen. Stattdessen sollten die Gemeinden und ihre gewählten Volksvertreter selbst darüber entscheiden, wie sie das Geld den Einwohnern zugutekommen lassen wollen.“
Andree Iffländer, Vorsitzender des Wind Energy Network: „Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Die Abschöpfungsstrategie der Regierung ignoriert wirtschaftliche Tatsachen ebenso wie bereits bewährte und ausgewogene Regelungen in anderen Bundeländern und gefährdet damit die Aufbauarbeit der letzten drei Jahrzehnte in M-V. Eine energiebezogene Beteiligung ist, anders als von den Regierungsfraktionen behauptet, nicht zu bürokratisch und so auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz verankert. Mit der Umstellung der Zahlung auf die installierte Leistung wird das Risiko komplett auf den Anlagenbetreiber abgewälzt. Trotz Windflaute oder Abschaltauflagen müssten die Vorhabenträger zahlen, obwohl gar kein Strom produziert wird. Das ist wirtschaftlicher Irrsinn, weil dies zu einer überproportional hohen Kostenbelastung an schwächeren Standorten führt. Unternehmen werden sich in der Folge auf windstarke Standorte konzentrieren. Das wird eine unnötig hohe Konzentration von Anlagen nach sich ziehen, von deren Zahlung wiederum wesentlich weniger Kommunen profitieren würden. Eine lokale Anlagenkonzentration kann weder im Sinne der Ausbauziele für Windenergie an Land (2,1 Prozent der Fläche), noch der Ziele der Raumordnung, der Fairness sowie der Akzeptanz und damit der Landesregierung sein. Zudem könnte dies lokale bzw. temporäre Netzengpässe verstärken.“
Lothar Schulze, Vorsitzender des Wirtschaftsverbands Windkraftwerke: „Der Ausbau von Wind- und Solarenergie in M-V ist kein Selbstzweck, sondern ein Wachstums- und Beschäftigungsmotor, der einen wichtigen Beitrag zum wirtschaftlichen Aufschwung leistet. Darüber hinaus ist er Ausdruck eines breiten gesellschaftlichen Konsenses für mehr Energiesouveränität, Kosteneffizienz und Klimaschutz. Eine Erhöhung der Beteiligung durch die Landesregierung sollte daher auch unter Berücksichtigung nationaler und weltweiter Herausforderung der Branche mit Augenmaß gewählt werden. Nur der konsequente Ausbau kann die durchschnittlichen Börsenstrompreise und damit die Preise für Haushalte und Unternehmen weiter senken. Um M-V für Industrie, Gewerbe und Handel attraktiver zu machen sowie für die Ansiedlung von Rechenzentren, ist die Verringerung der Zahlung für Direktstromlieferungen im Änderungsantrag um die Hälfte ein wichtiger Schritt. Ein echter Wettbewerbsvorteil und Standortfaktor wäre es aber, eine vollständige Ausnahme für Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Betreibern zu ermöglichen.“
Die Verbände repräsentieren in Mecklenburg-Vorpommern allein mindestens 250 Unternehmen aus der Energiewirtschaft mit mindestens 5.000 Beschäftigen über alle Branchen. Darunter auch viele kleine und mittelständische Unternehmen, Energie- und Landwirte. Ebenso wie große Hersteller, Zulieferer, Projektierer und Betreiber, Dienstleister sowie Service-Unternehmen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg.