Stellungnahme zum Neuentwurf des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes (BüGem)
06. Januar 2026
Das Wichtigste in Kürze:
Wir fordern, die Beteiligungshöhe auf maximal 0,2 ct/kWh zu begrenzen, um die Wettbewerbsfähigkeit von Windenergieprojekten in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten.
Wir fordern, die Berechnung der Beteiligung auf die tatsächlich eingespeiste Strommenge statt auf die produzierte Strommenge zu stützen.
Wir regen an, die Beteiligungsmodelle flexibel auszugestalten und bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen anzustreben, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Bundesländern zu vermeiden.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier zum Download: