Stellungnahme zum zweiten Entwurf der Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern
26. Mai 2026
Das Wichtigste in Kürze:
Wir regen an, geeignete (derzeit zurückgestellte) Gebiete bereits jetzt als Vorbehaltsgebiete für die künftige Windenergienutzung zu sichern
Wir fordern die Berücksichtigung von Beschleunigungsgebieten gem. § 28 ROG.
Wir fordern, die Unzulässigkeit von Höhenbeschränkungen in Windgebieten klar zu regeln.
Wir regen an, Vorranggebiete für Windenergie, die eine direkte Stromlieferung an lokale Industriebetriebe ermöglichen, bei der Abwägung bevorzugt zu berücksichtigen.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier zum Download: