Beitragsordnung

StufeKategorieMitarbeiterzahl des UnternehmensMitgliedsbeitrag (Euro, jährlich3, netto4)
01Unternehmen51 - 4575,00
02Unternehmen55 - 19865,00
03Unternehmen520 - 491.725,00
04Unternehmen550 - 1242.130,00
05Unternehmen5125 - 2492.590,00
06Unternehmen5250 - 4993.450,00
07Unternehmen5500+4.315,00
08Existenzgründer / Start-Ups91 - 4290,00
09Wirtschaftsförderungsgesellschaften6865,00
10gemeinnützige Vereine290,00
11Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts7575,00
12sonstige Unternehmen8865,00

1 Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der Zahl der Mitarbeiter des Unternehmens.

2 Die Zuordnung zur Beitragsstufe erfolgt durch das Unternehmen.

3 Beträge sind in Euro angegeben und verstehen sich jährlich.

4 Nettobeiträge, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5 Die Beitragsordnung gilt für Unternehmen der Windenergiebranche.

6 Wirtschaftsförderungsgesellschaften fallen unter eine spezielle Kategorie.

7 Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sind in einer eigenen Beitragsstufe zusammengefasst.

8 Sonstige Unternehmen, die nicht unter die anderen Kategorien fallen, zahlen ebenfalls einen jährlichen Beitrag.

9 Existenzgründer und Start-Ups genießen eine vergünstigte Beitragsstruktur.