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Seit Jahrhunderten wird Wind zur Generierung von Energie genutzt, doch erst die Möglichkeit der Umwandlung in elektrische Energie, die Verknappung fossiler Energieträger und letztlich der Klimawandel haben die Politik vor nunmehr zwei Dekaden veranlasst, Rahmenbedingungen neu zu definieren. Kreative Visionäre haben in wenigen Jahren die Windenergienutzung zu einem der Energieträger der Zukunft entwickelt.

Während die technischen Grenzen durch die Forschung fortlaufend neu definiert werden, steht der Realisierung von Windparkprojekten ein Dschungel von europäischen und nationalen Rechtsnormen gegenüber. Die damit verbundenen Chancen und Herausforderungen  strahlen auf alle Beteiligten aus, seien es die Genehmigungsbehörden, die Projektentwickler, die Betreiber, die Energieversorger, die Hersteller von Windenergieanlagen oder die Kommunen.

Wie bei der Windkraftanlage führt auch beim Juristen nicht jede Rotation zur Energiegewinnung. Ebenso wie der Forscher muss sich daher der beratende Anwalt als Entwickler verstehen, innovativ und kreativ agieren, sein Wissen fortlaufend ausbauen, Erkenntnisse neu justieren, sich zum Spezialisten entwickeln.

Im Bereich der regenerativen Energien werden unsere langjährig gewachsenen Kompetenzen durch Investoren, Projektentwickler wie auch Planungs-, Beteiligungs- und Betreibergesellschaften in Anspruch genommen. Der Schwerpunkt bildet die Begleitung von Windparkvorhaben (Errichtung/Repowering). Wir konzipieren die privat- und öffentlich-rechtlichen Verträge, unterstützen konstruktiv die Genehmigungsverfahren. Die Bandbreite erfasst hierbei unter anderem die Ermittlung der gesellschaftsrechtlichen Basis für Projektgesellschaften, Erstellung von Gesellschaftsverträgen, die Begleitung öffentlich-rechtlicher Planungen (BImSchG, städtebauliche Verträge), die Erstellung komplexer Verträge (Finanzierung, Pacht, Kauf, Betriebsführung, Überleitung von Genehmigungen, GU/GÜ, Projektüberleitung, Gestattung, Haftungsbeschränkungen, Vergaben, Netzanschluss etc.).

Über 20 Jahre Erfahrungen im Projekt-Vertragsmanagement und spezifische Erfahrungen aus dem Bereich der regenerativen Energien, aus dem Grundstücksrecht, Pachtrecht, Vertragsrecht sowie Arbeitsrecht und dem öffentlichen Planungsrecht fließen in die Umsetzung von Konzepten ein. Innovationen erfordern die Sicherung und Durchsetzung von Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrechten. Auch in diesen Bereichen verfügt die Kanzlei über fachanwaltliche Kompetenzen. Selbstverständlich erstellen und verhandeln die Vertragsrechts-Spezialisten der Kanzlei Verträge auch in englischer Sprache.