Bundestag beschließt Änderung des WindSeeG

5. November 2020

Berlin: Der Deutsche Bundestag hat am 5. November 2020 in der 2./3. Lesung die WindSeeG-Novelle verabschiedet. Zahlreiche Branchenvertreter brachten sich in den letzten Wochen sehr intensiv in den komplexen und intensiv diskutierten Prozess ein. Viele Änderungen fanden erst kurz vor Beschlussfassung Eingang in den Entwurf.

Die Branche konnte viele Ziele einbringen, fand jedoch nicht in allen Belangen Gehör: Zum §10a WindSeeG ist anzumerken, dass das BVerfG eine Kompensationsregelung gefordert hat. Auch wenn eine Kostenerstattung diesen Sachverhalt erfüllt, hätte der Gesetzgeber auch wahlweise ein für den Bund kostenneutrales Eintrittsrecht gem. §39 WindSeeG vorsehen können. Dies ist bedauerlich, denn ein Eintrittsrecht wäre eine sinnvollere Kompensation für den Projektverlust. Zudem ist zum Vorschlag einer Küstenmeerregelung festzustellen, dass die Branche zur Nutzung aller bestehenden Potentiale, zur Sicherung einer ausgewogenen Verteilung des Ausbaus zwischen Nord- und Ostsee, zur Absicherung der Ausbauziele und nicht zuletzt zur Abmilderung der Auswirkungen des Fadenrisses eine Küstenmeerregelung gefordert hat. Damit hätte Deutschland auch seinen Willen für den weiteren Ausbau in der Ostsee im Zuge der am 30. September 2020 durch Herrn Staatssekretär Feicht unterzeichneten Baltic Sea Declaration unterstrichen. Nach dem Entwurf des FEP2020 ist der Ausbau in der Ostsee bis 2030 auf nur noch 300 MW beschränkt. Damit hat die Bundesregierung erneut eine Chance verpasst, alle Potentiale in deutschen Gewässern gleichberechtigt für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie zu berücksichtigen. Der Ausbau der Offshore-Windenergie ist schließlich die tragende Säule der zukünftigen Energiewende. Für unsere Mitglieder und unsere Region ist dies sehr bedauerlich.

Dennoch sind die neuen Ausbauziele von 20 GW bis 2030 und 40 GW bis 2040 von höchster Bedeutung für die Entwicklung der Offshore-Branche und der industriellen Entwicklung, auch im Binnenland.

Weitere Details finden Sie in den nachfolgenden Quellen:

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