EEG-Reform 2020: Doppelbelastung der Windenergiebranche in MV befürchtet

Die aktuell diskutierte Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) offenbart Vor- und Nachteile, speziell für die Windenergiebranche in MV. Der vom Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vorgelegte Reformentwurf sieht unter anderem die finanzielle Beteiligung von Standortgemeinden vor. Das soll bundesweit die Akzeptanz der Bevölkerung an Windenergievorhaben steigern.

Speziell für Mecklenburg-Vorpommern ergibt sich jedoch das Problem, bereits seit 2016 das landeseigene Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz, mit ähnlichem Ansinnen und Inhalt gilt. Darin wird die Beteiligung der Gemeinden und Bürger im Umfeld von Windparks an den Erträgen der Windenergienutzung geregelt. Das Bundesland  ist mit diesem Gesetz bundesweiter Vorreiter gewesen, 2019 war Brandenburg gefolgt.

Da das Inkrafttreten des EEG2020 (zum Januar 2021) nicht mit dem Auslaufen der Beteiligungsgesetze der Länder einhergeht, droht rechtliche Unsicherheit, mitunter eine Doppelbelastung. Dies gilt es unbedingt zu verhindern. «Das wäre eine verheerende Situation für die ganze Branche in Mecklenburg-Vorpommern», sagte Robert Vogt (Vertreter des WindEnergy Network e.V.) in einem Pressegespräch. Ein Nebeneinander oder sogar Gegeneinander von Landes- und Bundesgesetzgebung würde zusätzliche Belastungen und Unsicherheit für die Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern bedeuten. Die ganze Windenergiebranche an Land und auf See ist in einer wirtschaftlich schwierigen Situation, hier gilt es keine weiteren Hürden aufzubauen.

Pressegespräch veröffentlicht in der NNN (Nordeutsche Neueste Nachrichten) vom 7.September 2020, S.13 bzw. NNN Online

Zurück