Sonderbeitrag Windenergie auf See // OFFSHORE - Deutschlands Windstärke

Berlin, den 2. September 2019.

Angesichts der aktuellen Diskussionen über die Erfüllung der Ausbauziele für Erneuerbare Energien in Höhe von 65 Prozent bis 2030 verweisen die Unterzeichner zunächst auf ihre Forderung nach Erhöhung der Ausbauziele für Offshore-Windenergie auf mindestens 20 GW bis zum Jahr 2030. Darüber hinaus enthält die Vereinbarung der Koalitionsfraktionen die Absicht, kurzfristig mit einem Sonderbeitrag der Erneuerbaren Energien einen Teil der entstandenen Lücke bei der Erreichung der klimapolitischen Ziele zu schließen.

Vorschläge zu einem kurzfristig zu realisierendem Sonderbeitrag der Offshore-Windenergie liegen seit längerem vor, sind aber bisher von Bundesregierung und Gesetzgeber nicht aufgegriffen worden. Dabei ist ein solches energie- und industriepolitisches Signal heute dringender denn je.

Die Unterzeichner erklären deshalb nochmals: Die Offshore-Windindustrie ist bereit und in der Lage, einen Sonderbeitrag in einer Größenordnung von bis zu 2 GW installierter Leistung vor 2026 zu realisieren, damit einen Teil zur Milderung aktuell bestehender Probleme beim Ausbau der Erneuerbaren Energie zu leisten, den bereits eingetreten „Fadenriss“ beim heimischen Ausbau der Offshore-Windenergie abzumildern und bedrohte Arbeitsplätze zu sichern.
Auch die zuständigen Übertragungsnetzbetreiber haben wiederholt die Realisierbarkeit dieses Sonderbeitrags aus Netzsicht bestätigt und unterstützen diesen Ansatz.

Den politischen Willen vorausgesetzt sind technische und wirtschaftliche Machbarkeit gegeben, um den Offshore-Sonderbeitrag als Teil der Koalitionsvereinbarung umzusetzen.

Folgende Flächen kommen in Betracht, um den Sonderbeitrag zu realisieren:
• In der Nordsee: Die Fläche in Cluster 3, auf der ca. 660 MW errichtet werden können, die über das Netzanschlusssystem (NAS) NOR 3-3 (DolWin6) angebunden werden können. Dieses NAS wird bereits umgesetzt und soll im Jahr 2023 in Betrieb gehen. Ohne diese 660 MW ist der entsprechende Konverter (DolWin 6) über mehrere Jahre mit weniger als 30 Prozent ausgelastet, was volkswirtschaftlich wenig Sinn macht.

• In der Ostsee: Die Fläche, auf der kürzlich das Projekt Gennaker (Leistung knapp 1 GW) geneh-migt wurde. Hier könnte bis 2024/2025 ein NAS errichtet und in Betrieb genommen werden. Auch der Anschluss der Fläche O-1.3 (Potential: 300 MW) könnte vorgezogen werden.

Um den Sonderbeitrag noch in seinem ursprünglichen Sinne als kurzfristige Maßnahme wirksam werden zu lassen, hält die Offshore-Windindustrie es für erforderlich, noch in 2019 die rechtlichen Voraussetzungen für eine Ausschreibung dieser Flächen Anfang 2020 zu schaffen. Die Inbetriebnahme der Projekte auf diesen Flächen könnte dann ab 2023 beginnen.
Deutlich weniger sinnvoll, da erst später wirksam, wäre eine Erhöhung des Ausschreibungsvolumens im Jahr 2021 um das genannte Volumen des Sonderbeitrags. Anlagen auf den genannten Flächen würden dann dennoch früher als derzeit geplant realisiert, nämlich im Jahr 2024 in der Nordsee, 2025 in der Ostsee.

Die zur Umsetzung der aufgeführten Vorschläge zur Realisierung dieses Sonderbeitrags nötigen gesetzlichen und regulatorischen Anpassungen sind bewältigbar - je eher diese angegangen werden, desto besser:

• Der im EEG 2017 definierte Ausbaupfad müsste angepasst werden, d.h. um die Höhe der Sonderbeitragsmenge erhöht werden, weitere Flächen rücken konsekutiv nach. D.h. der Flächenentwicklungsplan (FEP) müsste dementsprechend kurzfristig fortgeschrieben werden.

• Zugleich wäre eine neue Regelung bezüglich des derzeitigen Auktions- und Vergütungsmechanismus einzuführen. Dies ist sowieso erforderlich, da nach aktueller Rechtslage im WindSeeG 0 Ct./kWh das einzig zugelassene Gebot ist.

Die Offshore-Windindustrie ist jederzeit – auch kurzfristig – bereit, über diese Vorschläge und damit zusammenhängende Fragen und Probleme mit Regierung und Gesetzgeber das Gespräch zu führen. Dies gilt auch für ihre Forderung nach einer Erhöhung der Ausbauziele bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus.

Uwe Knickrehm, Geschäftsführer des Bundesverbands der Windparkbetreiber Offshore e.V. (BWO)
Dr. Ursula Prall, Vorstandsvorsitzende der Stiftung OFFSHORE WINDENERGIE
Andrée Iffländer, Vorsitzender des Wind Energy Network e.V. (WEN)
Jan Rispens, Geschäftsführer Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur GmbH (EEHH)
Heike Winkler, Geschäftsführerin der Windenergie-Agentur WAB e.V.
Axel Wiese, Geschäftsführer der windcomm Schleswig-Holstein e.V.
Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems


Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore e.V.
Uwe Knickrehm
030 28444-650
u.knickrehm@bwo-offshorewind.de

Renewable Energy Hamburg
Jan Rispens
040 6944573-11
jan.rispens@eehh.de

Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE
Andreas Wagner
030 275 95 241
a.wagner@offshore-stiftung.de

VDMA Power Systems
Matthias Zelinger
069 6603-1351
matthias.zelinger@vdma.org

WAB e.V.
Heike Winkler
0471 39177-11
heike.winkler@wab.net

windcomm schleswig-holstein e. V.
Axel Wiese
04841 6685-0
a.wiese@ee-sh.de

WindEnergy Network e.V.
Andree Iffländer
0381 377 19-254
ifflaender@wind-energy-network.de

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