Windenergie-Ausbau an Land: Investitionsbeschleunigungsgesetz im Bundestag beschlossen

5. November 2020

Berlin: Der Deutsche Bundestag hat am 05. November 2020 in der 2./3. Lesung das Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Es soll Planungsverfahren im Infrastrukturbereich beschleunigen. Beispielsweise sollen die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklagen gegen die Zulassung von Windenergieanlagen an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern entfallen. Hierdurch ist beabsichtigt, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Das Gesetz ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Aktionsplans Wind, den das BMWi im Herbst 2019 vorgelegt hat. Kernziel hierbei ist es, den Ausbau von Windenergie an Land zu beschleunigen. Mittel hierfür sind Maßnahmen, die es vereinfachen, Infrastrukturprojekte umzusetzen und somit zur langfristigen Sicherung des Wirtschafts- und Investitionsstandorts Deutschland beitragen.

Weitere Details finden Sie in den nachfolgenden Quellen:

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