Das überarbeitete Windenergie-auf-See Gesetz

Am 03. Juni hat das Kabinett den Referentenentwurf des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG Ref-E) verabschiedet. Die mittel- und langfristige Anhebung der Ausbauziele auf 20 GW bis 2030 und 40 GW bis 2040 sind darin nun verankert - eine positive Entwicklung für den Klimaschutz und die Windenergiebranche. Die Verbände fordern jedoch auch wesentliche Nachbesserungen, damit die kurzfristig möglichen Potentiale nicht leichtfertig verschenkt werden. So beinhaltet das Gesetz ein neues Ausschreibungsdesign, welches die Umsetzung von Offshore-Projekten durch zusätzliche Gebotskomponenten in Form von Netzanbindungsbeiträgen und weiteren Sicherheiten unnötig teuer macht. In Verbindung mit bestehenden Eintrittsrechten abgetretener Projektrechte bestehen hier zudem verfassungsrechtliche Bedenken. Eine nach wie vor bestehende Gesetzeslücke für fortgeschrittene Entwicklungen im Küstenmeer sollte durch eine Küstenmeerregelung geschlossen werden.

Projekte auf Flächen im Küstenmeer werden analog zu Windenergieanlagen an Land nach dem Rechtsregime des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und den Vorschriften des jeweiligen Küstenbundeslandes entwickelt und genehmigt. Eine Zuständigkeit des Bundes besteht nicht. Nach den Bestimmungen des WindSeeG dürfen diese Vorhaben aber nicht an den Ausschreibungen teilnehmen. Mithilfe der Küstenmeerregelung wird eine Teilnahme dieser Projekte in das Zentrale Modell des WindSeeG geschaffen und eine Gleichstellung mit den vom BSH vorentwickelten Flächen in der AWZ erreicht. Die Küstenmeerregelung stellt damit sicher, dass zeitnah alle Potentiale im Bereich Offshore Wind nutzbar gemacht werden.

Alle Forderungen der Branchenverbände zur Nachbesserung des Referentenentwurfs des WindSeeG unterstützen damit die Klima- und energiepolitischen Zielen der Bundesregierung.

Die Stellungnahme vom 28. Mai zum Referentenentwurf können Sie hier nachlesen. Eine weitere Stellungnahme der Verbände wird zurzeit vorbereitet.

Grüner Wasserstoff - Eine internationale Angelegenheit

Der Wind wird zu Strom, Mobilität, Wärme, Kälte und sogar speicherbar dank Wasserstoff!

Das Thema Wasserstofftechnologien macht momentan sowohl auf Bundesebene als auch auf europäischer Ebene große Fortschritte. Die Bundesregierung hat am 10. Juni nach monatelangen Abstimmungen die Nationale Wasserstoffstrategie beschlossen. Diese stellt massive finanzielle Förderungen für Wasserstofftechnologien in Aussicht. So sollen z.B. 7 Mrd. € Fördermittel für Wasserstofftechnologien bereitgestellt werden. Die Förderung der Industrie steht dabei deutlich im Fokus. Zur Umsetzung der Strategie wurde ein Nationaler Wasserstoffrat einberufen, dessen Aufgaben und Strukturebenen im Papier festgehalten sind. Weitere Kernpunkte sind unter anderem die Dekarbonisierung von Produktionsprozessen durch Wasserstofftechnologien, den Markthochlauf der Wasserstofftechnologien, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit mittels F&E und die nationale Versorgung mit CO2-freiem Wasserstoff.

Die Europäischen Kommission hatte am 26. Mai 2020 einen Fahrplan zu „Saubere Energie – die Wasserstoffstrategie der EU“ zur Konsultation veröffentlicht.

„In der Wasserstoffstrategie der EU wird untersucht, welchen Beitrag umweltfreundlich erzeugter Wasserstoff zu einer kosteneffizienten Verringerung der CO2-Emissionen der Wirtschaft in der EU leisten kann. Sie steht im Einklang mit dem im europäischen „Green Deal“ gesteckten Ziel, in der EU bis 2050 die Klimaneutralität zu erreichen. Zudem soll sie zur Erholung von den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie in der EU beitragen. Im Rahmen der Strategie werden Möglichkeiten für eine verstärkte – umweltfreundliche – Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff geprüft. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei ein breiter Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff“ (Europäische Kommission, 2020).

Der WindEnergy Network e.V. hat dazu eine Stellungnahme abgegeben. Wir unterstützen nachdrücklich einen rechtlichen Rahmen, der die Integration des Marktes für grünen Wasserstoff (Erzeugung, Transport, Nutzung) fördert. Dies kann erreicht werden, indem bspw. der Mehrwertsteuersatz für grünen Wasserstoff gesenkt wird oder erneuerbare Energien von wesensfremden Steuern und Abgaben befreit werden. Lediglich kleine Förderprogramme durchzuführen, kann nicht die Lösung sein. Ein fairer Wettbewerb von Wasserstoff zu fossilen Energieträgern ist die Hauptforderung, die wir von Akteuren vernehmen, die mit erneuerbarem Wasserstoff Geschäfte machen möchten. In Bezug auf den regulatorischen Rahmen muss die EU mutig vorangehen. Die Mitgliedstaaten selbst handeln zu langsam. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Unterstützung der potentiellen Abnehmer von grünem Wasserstoff. Infolgedessen wird der Bedarf von grünem Wasserstoff steigen und Kohlendioxidemissionen reduziert. Die EU sollte sich auf die Entwicklung der Nachfrage, insbesondere in den Bereichen Industrie, Mobilität und Wärme konzentrieren. Aus unserer Sicht wäre es vernünftig, die EU-Wasserstoffstrategie mit dem Corona-Konjunkturpaket und dem Green Deal direkt zu verknüpfen.

Die WEN Stellungnahme im Original finden Sie hier.

Die Nationale Wasserstoffstrategie finden Sie hier.