EEG-Reform

Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zieht viel Aufmerksamkeit auf sich. Diesen Monat soll das neue EEG verabschiedet werden und schon ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten. Mit der Formulierungshilfe vom 26. November hat das Bundeswirtschaftsministerium neue Änderungen vorgeschlagen. Damit sind einige wichtige Kritikpunkte berücksichtigt, jedoch nicht alle Wiedersprüche rausgefiltert.   

Kompensation für Vergütungsausfälle bei negativen Strompreisen

Mit der Formulierungshilfe legt das BMWi u.a. einen Vorschlag zur Kompensation für Vergütungsausfälle bei negativen Strompreisen vor. In den bisherigen Entwürfen war geregelt, dass Anlagenbetreiber bereits ab der ersten Stunde mit negativen Strompreisen keine Vergütung mehr erhalten sollen, während dies bisher erst bei sechs aufeinanderfolgenden Stunden mit negativen Börsenpreisen der Fall ist. Gemäß dem nun vorliegenden Vorschlag des BMWi soll der Förderzeitraum um die während negativer Strompreise nicht vergüteten Zeiträume verlängert werden.

Ausgleichsregelung für die Herstellung von Wasserstoff

Der neue Entwurf sieht für ‚grünen‘ Wasserstoff auch eine komplette EEG-Umlagebefreiung bis 2030 vor. „Da die Stromkosten für die Gesamtkosten der Wasserstoffherstellung von zentraler Bedeutung sind, wird mit der vorgesehenen Regelung eine entscheidende Grundlage für den Markthochlauf von Wasserstofftechnologien geschaffen“ – so der Wortlaut des BMWi-Vorschlags. BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter kritisiert diese Umlagebefreiung u.a. dahingehend, dass eine anteilige Umlagebefreiung auch für fossil erzeugtem Wasserstoff gilt. „Erneuerbare Energien [sollten] fortan als einziger Primärenergieträger der Zukunft anerkannt werden“ (Dr. Simone Peter).

Aus der Branche kommt die gleiche Kritik. Die Formulierung „Grüner Wasserstoff“ müsse im EEG klar definiert werden. Bisher ist lediglich eine nachträgliche Definierung durch eine zusätzliche Verordnung vorgesehen, sobald nationale und europäische Diskussions- und Umsetzungsprozesse u.a. zu der Europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie („RED II“) abgeschlossen sind. Doch ohne eine rechtssichere Definition bestünde die Gefahr, dass gerade kein Wasserstoff aus erneuerbaren Energien, sondern doch wieder aus fossiler Erzeugung gefördert wird.

Mehr Informationen: www.windkraft-journal.de

Akteure der Region wollen Fördermittel für Wasserstoff nach MV holen

Am 19. Oktober haben sich Peter Stein (MdB) und Dr. Stefan Kaufmann (Innovationsbeauftragter „Grüner Wasserstoff“ der Bundesregierung) am Standort Laage und Seehafen Rostock ein Bild über die Möglichkeiten der grünen Wasserstoffproduktion in MV gemacht. Im Anschluss wurde am Fraunhofer IGP noch die Planung der H2-Forschungsfabrik, ein gemeinsames Vorhaben zur Erforschung grüner Wasserstoffproduktion und Synthese, vorgestellt. Getragen wird das Vorhaben durch das Fraunhofer IGP und dem LIKAT aus Rostock sowie dem INP aus Greifswald.

Dr. Stefan Kaufmann wollte sich ein Bild über die Region verschaffen. Die hervorragenden Rahmenbedingungen, wie die geplanten Offshore-Erzeugungskapazitäten, die Hafenanbindung und mögliche Großverbraucher von Ammoniak - das aus Wasserstoff hergestellt wird – bilden eine gute Basis zur Umsetzung der Projekte. Verschiedene Akteure der Region werben nun für diese Unterstützung. Auch das WindEnergy Network wirkt an dieser Stelle aktiv mit.

Bericht von MV1 zum Besuch von Stefan Kaufmann: https://www.youtube.com/watch?v=jQPxx8NNVeE&feature=emb_title

Investitionsbeschleunigungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 05. November 2020 in der 2./3. Lesung das Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Es soll Planungsverfahren im Infrastrukturbereich beschleunigen. Beispielsweise sollen die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklagen gegen die Zulassung von Windenergieanlagen an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern entfallen. Hierdurch ist beabsichtigt, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Das Gesetz ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Aktionsplans Wind, den das BMWi im Herbst 2019 vorgelegt hat. Kernziel hierbei ist es, den Ausbau von Windenergie an Land zu beschleunigen. Mittel hierfür sind Maßnahmen, die es vereinfachen, Infrastrukturprojekte umzusetzen und somit zur langfristigen Sicherung des Wirtschafts- und Investitionsstandorts Deutschland beitragen.

Windenergie-auf-See-Gesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 5. November 2020 in der 2./3. Lesung die WindSeeG-Novelle verabschiedet. Zahlreiche Branchenvertreter brachten sich in den letzten Wochen sehr intensiv in den komplexen und intensiv diskutierten Prozess ein. Viele Änderungen fanden erst kurz vor Beschlussfassung Eingang in den Entwurf. Die Branche konnte viele Ziele einbringen, fand jedoch nicht in allen Belangen Gehör: Das BVerfG hat u.a. die Aufnahme einer Kompensationsregelung für die durch das 2017 eingeführte Ausschreibungssystem ausgeschlossenen Projekte in der AWZ gefordert. Diese Regelung hat bereits Eingang ins WindSeeG gefunden (§10a WindSeeG). Dem Vorschlag der Verbände zur Aufnahme einer Küstenmeerregelung ist der Gesetzgeber nicht gefolgt. Die Branche hatte über die Küstenmeerregelung die Nutzung aller bestehenden Potentiale angestrebt, wollte eine ausgewogenere Verteilung des Ausbaus zwischen Nord- und Ostsee erreichen und nicht zuletzt die Auswirkungen des Fadenrisses abmildern. Damit hätte Deutschland auch seinen Willen für den weiteren Ausbau in der Ostsee im Zuge der am 30. September 2020 durch Herrn Staatssekretär Feicht unterzeichneten Baltic Sea Declaration unterstrichen. Nach dem Entwurf des FEP2020 ist der Ausbau in der Ostsee bis 2030 auf nur noch 300 MW beschränkt.  Insgesamt positiv ist die gesetzliche Festschreibung der zukünftigen Ausbauziele von 20 GW bis 2030 und 40 GW bis 2040. Diese Zielstellung unterstreicht auch die große Bedeutung der Offshore-Technologie bei der Umstellung der Primärenergieträger und die industrielle Entwicklung auch im Binnenland.

EU-Offshore-Strategie

Am 19. November hat die Europäische Kommission eine Strategie zum künftigen Ausbau der erneuerbaren Energien auf See vorgelegt. „Offshore-Wind und grenzüberschreitende Projekte können eine zentrale Rolle spielen auf dem Weg zu einem klimaneutralen Europa und sind deshalb auch ein Schwerpunkt der deutschen Ratspräsidentschaft“ (Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier). Die Europäische Kommission schätzt, dass bis 2050 300 GW an Offshore-Windenergieanlagen und 40 GW an anderen Offshore-Erneuerbaren-Technologien in europäischen Gewässern installiert sein müssten, um die Klimaneutralität in 2050 zu schaffen. Daher sollen die Mitgliedsstaaten bei der Planung von Flächen besser koordiniert werden und Unterstützung bei Forschung und Entwicklung erhalten. Ebenso sollen grenzüberschreitende Projekte eine bessere Kosten-Nutzenverteilung erfahren. Mehr Informationen finden Sie hier unter www.bmwi.de.